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© Dr. Ganama   

 

 

 

Informationen

Liebe Patienten,

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Dokumente zur ausgewählten urologischen und andrologischen Themen.

 

Für einige Dokumente benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader™ , den Sie kostenlos hier herunterladen können.

 

 

 

Themen:

 

Sterilisation des Mannes

Krebsvorsorgeuntersuchung

Bonushefte

 

 

 

 

Sterilisation des Mannes

 

           

 

 

 

Patienteninformation über die Sterilisation des Mannes bei abgeschlossener Familienplanung.

 

Download Informationsblatt Sterilisation

 

 

 

 

 

 

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Bedeutung der Krebsvorsorgeuntersuchung

 

   

 

 

Der Prostatakrebs ist die häufigste bösartige Tumorerkrankung bei Männern.

Diese Erkrankung stellt außerdem die häufigste Todesursache infolge bösartiger Tumore bei Männern dar.

Die rechtzeitige Früherkennung und Behandlung des Prostatakrebses im Rahmen der urologischen Krebsvorsorge sind daher von allergrößter Bedeutung.

 

Folgende bekannte Persönlichkeiten waren an Prostatakrebs erkrankt:

 

 

 

 

Nelson Mandela

(Präsident der Republik Südafrika, a.D.)

 

 

 

Francois Mitterrand

(ehem. franz. Staatspräsident †)

 

 

 

John Kerry

(Senator, ehemaliger Präsidentschaftskandidat der USA)

 

 

 

Harry Belafonte

(Musiker, Sänger, Komponist)

 

 

 

Colin Powell

(Außenminister der USA, a.D.)

 

 

 

Rudolph Guiliani

(Präsidentschaftskandidat, Bürgermeister von New York)

 

 

 

Nutzen Sie daher die Möglichkeiten der Krebsvorsorge und

- früherkennung.

Sprechen Sie uns an, wir beraten und informieren Sie gerne.

 

 

 

 

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Bonushefte der Krankenkassen

 

Krankenkassen haben Bonusprogramme als Werbemaßnahme und zur Bindung der Mitglieder.

 

Patienten erhalten, wenn sie z.B. Früherkennungsuntersuchungen nachweisen, einen Bonus. Diesen Nachweis erwarten die Kassen vom Arzt, der diese Untersuchung durchführt.

 

Das Ausfüllen der Bonushefte der Krankenkassen ist allerdings nicht Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung. Wir dürfen diese Leistung daher nicht zu Lasten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen.

 

Es handelt sich hierbei jedoch um eine ärztliche Leistung deren Erbringung nicht kostenfrei erwartet werden kann.

Wir müssen Ihnen daher für das Ausfüllen dieser Bonushefte eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von Euro 5,- berechnen.

 

Grundlage für die Höhe der Kosten ist die GOÄ, s. auch in der Veröffentlichung “Der Kassenarzt”11/2007.

 

Es steht Ihnen frei, sich bei Ihrer Krankenkasse für eine nachträgliche Erstattung dieses Betrages einzusetzen.

 

 

  Download Merkblatt Bonusheft